Version 1.0 – Oktober 2022

Auf der Grundlage des Rahmenvertrags für SaaS-Dienste (im Folgenden „RV„) zwischen Yonder AG (im Folgenden „Provider“ oder einzeln „Partei“ und zusammen mit dem Kunden „Parteien„) und dem Nutzer (im Folgenden „Kunde“ oder einzeln „Partei“ und zusammen mit dem Provider „Parteien„) erklärt sich der Kunde vorbehaltlos mit den folgenden Yonder SaaS-Bedingungen (im Folgenden „AGB„) einverstanden.

Der RV, diese AGB und die darin erwähnten Anhänge sind integraler Bestandteil des Vertrages zwischen dem Provider und dem Kunden (nachfolgend „Vertrag„). Mit der Unterzeichnung des RV erklären sich die Parteien mit den vorliegenden AGB einverstanden.

 

1. Dienstleistungen

1.1 Allgemein

Der Provider hat eine Softwarelösung entwickelt, wie sie im RV näher beschrieben ist (nachfolgend die „Software„), und betreibt eine Software-as-a-Service-Lösung (nachfolgend das „Produkt„), und stellt dem Kunden in Verbindung damit bestimmte Software-as-a-Service-Dienste (nachfolgend „SaaS-Dienste„) zur Verfügung, wie sie im RV und in diesen AGB beschrieben sind.

Als Teil seiner SaaS-Dienste erbringt der Provider folgende Leistungen:

a) Zurverfügungstellung des Produkts und der SaaS-Dienste gemäss Vertrag;

b) Betrieb des Produkts und Erbringung der Supportleistungen gemäss den Service Level Agreements (im Folgenden „SLA„), wie sie im Vertrag festgelegt sind (im Folgenden „Supportleistungen„) zu erbringen;

c) Verschaffung des Zugangs zur Software in ihrer neuesten Version, zwecks Nutzung des Produkts und Inanspruchnahme der Supportleistungen durch den Kunden.

Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der für den Kunden über das Internet zugänglich ist.

Die SaaS-Dienste unterliegen diesen AGB und der fristgerechten Zahlung der im RV festgelegten Vergütung (im Folgenden „Vergütung„) durch den Kunden.

1.2 Supportleistungen und Upgrades

Während der Laufzeit (wie unten in § 10 dieser AGB definiert) überwacht der Provider fortlaufend die Funktionsfähigkeit der Software und beseitigt alle Softwarefehler, soweit dies technisch möglich ist, und erbringt die im SLA festgelegten Supportleistungen für den Kunden.

Der Provider kann für die Erbringung der SaaS-Dienste einschliesslich der Supportleistungen nach eigenem Ermessen Unterauftragnehmer einsetzen, ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf.

2. Rechte und Pflichten des Kunden

2.1. Nutzung der Dienste durch den Kunden

2.1.1.

Vorbehaltlich der Einhaltung des Vertrags durch den Kunden und der Zahlung der Gebühren durch den Kunden gewährt der Provider dem Kunden eine weltweite, nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz zur Nutzung des Produkts für die im RV genannten Zwecke (im Folgenden „zulässiger Nutzungszweck„) während der Laufzeit der Vereinbarung.

2.1.2.

Die Nutzung des Produkts durch den Kunden unterliegt den folgenden Lizenzbestimmungen:

a) der Kunde darf nur die im RV vereinbarte Anzahl von Lizenzen nutzen;

b) der Kunde darf das Produkt nur für den zulässigen Verwendungszweck nutzen;

c) Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:

(i) das Produkt oder Teile davon zu kopieren oder zu vervielfältigen, ausser in Übereinstimmung mit der im RV und/oder diesen AGB gewährten Lizenz;

(ii) das Produkt oder Teile davon zu verkaufen, unterzulizenzieren, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu liefern, zu vertreiben, oder zu veröffentlichen;

(iii) das Produkt oder Teile davon zu modifizieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu bearbeiten oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;

(iv) das Produkt oder Teile davon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren (es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erlaubt);

(v) das Produkt anders als in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Providers zu verwenden;

(vi) das Produkt in einer Weise zu verwenden, die ungesetzlich, betrügerisch oder schädlich ist, oder es in Verbindung mit einem ungesetzlichen, betrügerischen oder schädlichen Zweck oder einer Aktivität zu verwenden;

(vii) das Produkt in einer Weise zu nutzen, die Schäden am Produkt oder eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit des Produkts oder eines seiner Bereiche oder Dienste verursacht oder verursachen kann; oder

(viii) die technischen Massnahmen zu umgehen oder zu entfernen oder zu versuchen, sie zu umgehen oder zu entfernen, die auf das Produkt angewendet werden, um eine unbefugte Nutzung zu verhindern.

d) das Produkt darf nur von den Mitarbeitern, Vertretern und Unterauftragnehmern des Kunden gemäss der Yonder SaaS Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) verwendet werden;

e) der Kunde darf sein Recht auf Zugang und Nutzung des Produkts nicht unterlizenzieren und verpflichtet sich, dies nicht zu tun, und er darf auch keiner unbefugten Person den Zugang oder die Nutzung des Produkts ermöglichen.

2.1.3.

Zur Klarstellung, der Kunde hat weder während noch nach der Vertragslaufzeit das Recht, direkt oder indirekt auf den Quellcode des Produkts zuzugreifen.

2.1.4.

Der Kunde unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass keine unbefugte Person über das Konto des Kunden auf das Produkt zugreift oder zugreifen könnte.

2.1.5.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Einhaltung der internen Richtlinien, der Tarifverträge sowie der gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder zum Schutz der Privatsphäre seiner Mitarbeiter zu gewährleisten und einzuhalten.

2.1.6.

Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Zugang zu dem Produkt streng auf Personen beschränkt ist, die zur Nutzung des Produkts berechtigt sind.

2.2. Mitwirkungspflichten

2.2.1.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die für die Datenverarbeitung mit dem Produkt erforderlichen IT-Systeme bereitzustellen.

2.2.2.

Der Kunde stellt sicher, dass alle Anweisungen in Bezug auf den Vertrag und die Nutzung des SaaS-Dienstes durch den Kunden von einem ordnungsgemäss bevollmächtigten Vertreter des Kunden an den Vertreter des Providers erteilt werden, der dem Kunden vom Provider im RV mitgeteilt wurde.

2.2.3.

Der Provider:

a) kann alle derartigen Anweisungen als die vollständig autorisierten Anweisungen des Kunden behandeln; und

b) wird keine anderen Anweisungen im Zusammenhang mit dem Vertrag befolgen, ohne zuvor die Zustimmung eines Vertreters des Kunden einzuholen.

3. Vergütung

3.1.

Der Kunde verpflichtet sich, die im RV festgelegte Vergütung zu zahlen.

3.2.

Der Kunde erklärt sich mit den im RV festgelegten Zahlungsbedingungen einverstanden.

3.3.

Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig einen ordnungsgemäss fälligen Betrag an den Provider, kann der Provider dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr in Rechnung stellen (die Zinsen laufen täglich auf und werden vierteljährlich nach dem Zinseszinsverfahren berechnet) und ist berechtigt, diesen Vertrag sofort zu kündigen (zusätzlich zu den in Abschnitt 11 dieser AGB festgelegten Kündigungsrechten).

3.4.

Der Provider kann den Zugang zum Produkt und die Bereitstellung der SaaS-Dienste aussetzen, wenn die vom Kunden an den Provider zu zahlenden Beträge mehr als dreissig (30) Tage im Rückstand sind. Im Falle einer Aussetzung des SaaS-Dienstes bleibt der Kunde in vollem Umfang zur Zahlung der Gebühren verpflichtet und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

4. Geistiges Eigentum

Alle Rechte des Geistigen Eigentums an der Software, dem Produkt, und den SaaS-Diensten stehen zwischen den Parteien ausschliesslich dem Provider zu.

5. Dateneigentum und Verantwortung

5.1.

Der Kunde ist der Eigentümer der Daten und Inhalte, die er über das Produkt nutzt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die verwendeten Daten von einwandfreier Qualität und für die vom Kunden gewünschten Ergebnisse geeignet sind.

5.2.

Der Kunde anerkennt, dass alle Datenmodelle und Algorithmen, die der Provider auf der Grundlage der Nutzung des SaaS-Dienstes durch den Kunden und der Kundendaten erstellt, alleiniges Eigentum des Providers sind und von diesem nach freiem Ermessen für beliebige Zwecke verwendet werden können.

6. Zusicherungen

6.1.

Der Kunde sichert dem Provider zu, dass:

a) er das Recht und die Befugnis hat, seine Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags einzugehen und zu erfüllen;

b) seine Daten und Informationen vor der Eingabe in die Software auf Viren oder andere schädliche Komponenten zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme zu verwenden;

c) er die SaaS-Dienste und das Produkt unter strikter Einhaltung aller Gesetze und der im Vertrag festgelegten Bedingungen nutzen wird.

6.2.

Der Provider garantiert dem Kunden, dass:

a) er das Recht und die Befugnis hat, seine Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags einzugehen und zu erfüllen;

b) dass er der Eigentümer des Produkts ist und dass das Produkt nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Providers keine Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt;

c) er seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erfüllen wird.

6.3.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass:

a) eine komplexe Software nie völlig frei von Defekten, Fehlern und Bugs ist und der Provider keine Garantie oder Zusicherung gibt, dass das Produkt völlig frei von solchen Defekten, Fehlern und Bugs sein wird; und

b) eine komplexe Software nie völlig frei von Sicherheitslücken ist und, vorbehaltlich der anderen Bestimmungen des Vertrages, der Provider keine Garantie oder Zusicherung gibt, dass das Produkt völlig sicher ist.

6.4.

Alle Garantien und Zusicherungen der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand sind ausdrücklich in den Bestimmungen des Vertrags niedergelegt. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, werden keine weiteren Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand abgegeben oder in den Vertrag aufgenommen.

7. Haftung

7.1.

Keine der Bestimmungen des Vertrags soll:

a) die Haftung einer Partei für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit beschränken oder ausschliessen;

b) die Haftung einer Partei für Betrug oder arglistige Täuschung durch diese Partei beschränken oder ausschliessen;

c) die Haftung einer Partei in einer Weise beschränken, die nach geltendem Recht nicht zulässig ist; oder

d) die Haftung einer Partei ausschliessen, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.

7.2.

Der Provider haftet nicht:

a) für entgangene Gewinne, Einnahmen, Erträge, Nutzung, Produktion oder erwartete Einsparungen;

b) für den Verlust von Geschäften, Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten;

c) für den Verlust oder die Beschädigung des Firmenwerts oder des Rufs;

d) in Bezug auf den Verlust oder die Beschädigung von Daten, Datenbanken oder Software;

e) in Bezug auf besondere, indirekte oder Folgeschäden; und

f) für Verluste, die durch ein Ereignis höherer Gewalt entstehen, wobei unter „höherer Gewalt“ ein Ereignis oder eine Reihe damit zusammenhängender Ereignisse zu verstehen ist, das bzw. die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegt (z. B. Ausfälle oder Probleme mit dem Internet oder einem Teil des Internets, Hackerangriffe, Angriffe durch Viren oder andere bösartige Software oder Infektionen, Stromausfälle, Arbeitskämpfe, die Dritte betreffen, Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Unruhen, Terroranschläge, Kriege usw.) und die die betroffene Partei bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte.

8. Datenschutz

8.1.

Der Provider und der Kunde halten sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an die geltenden Datenschutzvorschriften.

8.2.

Der Kunde garantiert, dass er rechtlich befugt ist, alle durch die geltenden Datenschutzgesetze geschützten Daten (im Folgenden „personenbezogene Daten„), die er dem Provider im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag tatsächlich mitteilt, offenzulegen.

8.3.

Der Provider garantiert, dass:

a) er in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Provider im Auftrag des Kunden nur auf Anweisung des Kunden handelt; und

b) er geeignete Sicherheitsmassnahmen (sowohl technischer als auch organisatorischer Art) gegen die unrechtmässige oder unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten und gegen den Verlust oder die Beschädigung personenbezogener Daten, die der Provider im Auftrag des Kunden verarbeitet, getroffen hat.

9. Vertraulichkeit und Kommunikation

9.1.

Der Provider verpflichtet sich, die als vertraulich gekennzeichneten Informationen des Kunden (im Folgenden „vertrauliche Informationen des Kunden„) vertraulich zu behandeln und nicht an andere Personen weiterzugeben, es sei denn, dies ist im Rahmen des Vertrags ausdrücklich gestattet. Der Klarheit halber schränkt diese Ziffer 9 den Provider nicht darin ein, Drittanbieter (z.B. Drittanbieter von Internetdiensten), wie in Ziffer 1.2.2. dieser AGB festgelegt ist, beizuziehen.

9.2.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die der Provider dem Kunden (schriftlich, mündlich oder anderweitig) mitgeteilt hat (im Folgenden „vertrauliche Informationen des Providers„), vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben, es sei denn, dies ist im Rahmen des Vertrags ausdrücklich gestattet.

9.3.

Vertrauliche Informationen einer Partei können von der anderen Partei an ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Bevollmächtigten, Versicherer und Fachberater weitergegeben werden, sofern sich der Empfänger schriftlich zur Wahrung der Vertraulichkeit der weitergegebenen Informationen verpflichtet.

9.4.

Die in diesem Abschnitt 9 festgelegten Verpflichtungen gelten nicht für:

a) vertrauliche Informationen, die öffentlich bekannt sind (ausser durch einen Verstoss gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung);

b) vertrauliche Informationen des Kunden, die sich vor der Offenlegung durch den Kunden im Besitz des Providers befinden, und vertrauliche Informationen des Providers, die sich vor der Offenlegung durch den Kunden im Besitz des Providers befinden;

c) vertrauliche Informationen des Kunden, die der Provider erhält, und vertrauliche Informationen des Providers, die der Kunde von einem unabhängigen Dritten erhält, der das Recht hat, die entsprechenden vertraulichen Informationen offenzulegen; oder

d) vertrauliche Informationen, die aufgrund von Gesetzen oder von einer Regierungsbehörde, einer Börse oder einer Regulierungsbehörde offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass die Partei, die einer solchen Offenlegungspflicht unterliegt, die andere Partei, sofern dies gesetzlich zulässig ist, unverzüglich schriftlich über die Offenlegungspflicht informiert.

9.5.

Keine der Parteien wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei irgendetwas über die Vertragsbedingungen veröffentlichen (einschliesslich Pressemitteilungen, öffentliche Bekanntmachungen und Marketingmaterial). Ungeachtet dessen ist der Provider berechtigt, den Kunden in jeder öffentlichen Bekanntmachung zu Referenzzwecken zu nennen.

10. Laufzeit und Beendigung

10.1.

Der Vertrag wird für die im RV festgelegte Laufzeit (nachstehend „Laufzeit“ genannt) geschlossen.

10.2.

Im Falle einer Verlängerung kann jede Partei den Vertrag wie im RV festgelegt kündigen.

10.3.

Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei:

a) gegen eine Bedingung des Vertrags verstösst, und:

(i) der Verstoss nicht behebbar ist; oder

(ii) die Verletzung behebbar ist, aber die andere Partei die Verletzung nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung behebt; oder

(iii) wiederholt gegen die Bestimmungen des Vertrags verstösst (unabhängig davon, ob diese Verstösse zusammengenommen einen wesentlichen Verstoss darstellen).

b) die andere Partei:

(i) aufgelöst wird;

(ii) die gesamte (oder im Wesentlichen die gesamte) Geschäftstätigkeit einstellt;

(iii) nicht in der Lage ist oder sein wird, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen;

(iv) zahlungsunfähig ist oder wird oder für zahlungsunfähig erklärt wird; oder

(v) die Auflösung der anderen Partei angeordnet wird oder die andere Partei einen Beschluss über ihre Auflösung fasst (ausser zum Zweck einer solventen Unternehmensumstrukturierung, bei der das entstehende Unternehmen alle Verpflichtungen der anderen Partei aus dem Vertrag übernimmt).

11. Auswirkungen der Beendigung

11.1.

Bei Beendigung des Vertrags treten alle Bestimmungen des Vertrags ausser Kraft, mit der Ausnahme, dass die folgenden Bestimmungen fortbestehen und weiterhin wirksam sind (gemäss ihrer Zweckbestimmungen oder auf unbestimmte Zeit): Abschnitte 4, 5, 9 und 11.2 dieser AGB).

11.2.

Die Beendigung des Vertrags lässt die zum Zeitpunkt der Beendigung aufgelaufenen Verbindlichkeiten und Rechte der Parteien unberührt.

11.3.

Alles Eigentum des Providers ist zurückzugeben. Der Provider ist verpflichtet, dem Kunden alle in seinem Besitz befindlichen Daten, die dem Kunden gehören, zurückgeben.

11.4.

Bei Beendigung des Vertrages wird der Provider alle vom Kunden auf seinen Servern gespeicherten Daten vollständig löschen.

12. Ereignis höherer Gewalt

12.1.

Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) nicht oder nur mit Verzögerung erfüllt, so werden diese Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt.

12.2.

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung im Rahmen dieses Vertrags, die auf ein Ereignis zurückzuführen sind, das sich ihrer Kontrolle entzieht, sofern die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über ein solches Ereignis höherer Gewalt unterrichtet und sich nach besten Kräften bemüht, ihren Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags weiterhin nachzukommen.

12.3.

Eine Partei, die von einem Ereignis höherer Gewalt Kenntnis erlangt, das zu einem Versäumnis oder einer Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags führt oder führen kann, wird:

a) die andere Partei unverzüglich unterrichten; und

b) unterrichtet die andere Partei über den Zeitraum, in dem der Ausfall oder die Verzögerung voraussichtlich andauern wird.

12.4.

Dauert das Ereignis höherer Gewalt mindestens sechzig (60) Tage an, kann die Partei, die nicht von dem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, dieses Vertrags durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

12.5.

Die betroffene Partei ergreift angemessene Massnahmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt abzumildern.

13. Sonstiges

13.1.

Der Provider kann das Format oder die Art des Produkts jederzeit ändern. Der Provider wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, den Kunden über wesentliche Funktionsänderungen des Produkts schriftlich, auch per E-Mail, zu informieren. Wenn eine solche Änderung die Funktionalität des Produkts beeinträchtigt, kann der Kunde diesen Vertrag gemäss Abschnitt 10 dieser AGB kündigen.

13.2.

Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung des Produkts allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften entspricht, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf alle Datenschutzvorschriften.

13.3.

Auf Geltendmachung eines Verstosses gegen eine Bestimmung des Vertrags kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Partei, die den Verstoss nicht begangen hat, verzichtet werden.

13.4.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Mitteilungen, die von einer der Parteien im Rahmen dieses Vertrags gemacht werden müssen oder können, der Schriftform, wobei die Parteien vereinbaren, elektronische Unterschriften, die mit DocuSign oder einem gleichwertigen Programm erzeugt wurden, als Originalunterschriften zu akzeptieren.

13.5.

Sollte eine Bestimmung des RV oder dieser AGB von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für rechtswidrig, ungültig und/oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages in Kraft. Sollte eine rechtswidrige und/oder nicht durchsetzbare Bestimmung rechtmässig oder durchsetzbar sein, wenn ein Teil davon gestrichen wird, so gilt dieser Teil als gestrichen, und der Rest der Bestimmung bleibt in Kraft (es sei denn, dies würde der eindeutigen Absicht der Parteien widersprechen; in diesem Fall gilt die betreffende Bestimmung in ihrer Gesamtheit als gestrichen). Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für unbeabsichtigte Lücken in der Vereinbarung.

13.6.

Der Vertrag begründet weder eine Partnerschaft noch ein Vertretungsverhältnis oder einen Arbeitsvertrag zwischen den Parteien.

13.7.

Dieser Vertrag kann nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das von jeder der Parteien oder in ihrem Namen unterzeichnet ist, wobei die Parteien zustimmen, elektronische Unterschriften, die mit DocuSign oder einem gleichwertigen Programm erzeugt wurden, als Originalunterschriften zu akzeptieren.

13.8.

Der Kunde darf seine vertraglichen Rechte und/oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Providers weder ganz noch teilweise abtreten.

13.9.

Der Kunde erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass der Provider seine vertraglichen Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Nachfolger des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts des Providers abtreten kann.

13.10.

Jede Partei erklärt sich bereit, alle Dokumente auszufertigen (bzw. deren Ausfertigung zu veranlassen) und alles zu tun, was nach vernünftigem Ermessen in ihrer Macht steht und notwendig ist, damit die Parteien ihre Rechte ausüben und ihre Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags erfüllen können.

13.11.

Dieser Vertrag wird zu Gunsten der Parteien geschlossen und ist nicht dazu bestimmt, Dritte zu begünstigen oder von Dritten durchsetzbar zu sein. Die Rechte der Parteien zur Kündigung, zum Rücktritt oder zur Vereinbarung einer Änderung, eines Verzichts, einer Abänderung oder eines Vergleichs im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen nicht der Zustimmung eines Dritten.

13.12.

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Abmachungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

13.13.

Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG); ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich (Stadt), Schweiz. Der Provider kann als alternativen Gerichtsstand jedes zuständige Gericht weltweit wählen.